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   BAG, 25.09.1996 - 1 ABR 25/96   

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https://dejure.org/1996,800
BAG, 25.09.1996 - 1 ABR 25/96 (https://dejure.org/1996,800)
BAG, Entscheidung vom 25.09.1996 - 1 ABR 25/96 (https://dejure.org/1996,800)
BAG, Entscheidung vom 25. September 1996 - 1 ABR 25/96 (https://dejure.org/1996,800)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unternehmensbezogene Tariffähigkeit einer Gewerkschaft

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    ArbGG § 97 Abs. 1, § 83 Abs. 3; ZPO §§ 253, 518 Abs. 2
    Aussetzung des Rechtsstreits über die Geltung von Betriebsvereinbarungen bis zur Klärung der Tariffähigkeit einer Gewerkschaft (hier zum Abschluß eines Firmentarifvertrags)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1997, 668
  • BB 1997, 212
  • DB 1997, 584
  • AP ArbGG 1979 § 97 Nr. 4
 
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Wird zitiert von ... (39)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 28.09.1988 - 1 ABR 37/87

    Mitbestimmung bei Versetzungen

    Auszug aus BAG, 25.09.1996 - 1 ABR 25/96
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (z.B. BAGE 59, 371, 374 = AP Nr. 55 zu § 99 BetrVG 1972, zu B I 1a der Gründe) ist Beteiligter eines Beschlußverfahrens in Angelegenheiten des Betriebsverfassungsgesetzes die Stelle, die durch die begehrte Entscheidung in ihrer betriebsverfassungsrechtlichen Rechtsstellung unmittelbar betroffen wird.

    Dies hat der Senat mehrfach für die Begründung der Beteiligtenstellung in der Rechtsbeschwerdeinstanz entschieden (z.B. BAGE 59, 371, 374 = AP, aaO; BAGE 60, 48, 53 = AP Nr. 10 zu § 81 ArbGG 1979, zu B I 2b der Gründe).

    In einem solchen Fall führt ein Betriebsübergang dazu, daß der neue Betriebsinhaber mit der betriebsverfassungsrechtlichen Stellung des bisherigen Arbeitgebers auch dessen verfahrensrechtliche Position in einem anhängigen Beschlußverfahren übernimmt (BAGE 59, 371, 374 f. = AP Nr. 55 zu § 99 BetrVG 1972, zu B I 1b der Gründe).

  • BAG, 23.04.1971 - 1 ABR 26/70

    Arbeitnehmerverbände - Gewerkschaften - Gewerkschaftseigenschaft

    Auszug aus BAG, 25.09.1996 - 1 ABR 25/96
    Aus dem dargestellten Zweck der Vorschrift ergibt sich ferner, daß ein Verfahren nicht nur dann auszusetzen ist, wenn bereits ein besonderes Beschlußverfahren über die Tariffähigkeit einer Vereinigung nach § 97 ArbGG anhängig ist (BAGE 23, 320 = AP Nr. 2 zu § 97 ArbGG 1953).
  • BAG, 16.09.1986 - GS 4/85

    Rechtsmittelschrift - Rechtsmittel - Rechtsmittelbeklagter -

    Auszug aus BAG, 25.09.1996 - 1 ABR 25/96
    Wie der Große Senat des Bundesarbeitsgerichts in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum Zivilprozeß entschieden hat, genügt auch im arbeitsgerichtlichen Verfahren eine Rechtsmittelschrift selbst dann den Voraussetzungen des § 64 Abs. 6 ArbGG i.V.m. § 518 Abs. 2 ZPO, wenn sie nicht die ladungsfähige Anschrift des Rechtsmittelbeklagten oder seines Prozeßbevollmächtigten enthält (BAGE 53, 30 = AP Nr. 53 zu § 518 ZPO).
  • BAG, 18.10.1988 - 1 ABR 31/87

    Verfahrenszuständigkeit

    Auszug aus BAG, 25.09.1996 - 1 ABR 25/96
    Dies hat der Senat mehrfach für die Begründung der Beteiligtenstellung in der Rechtsbeschwerdeinstanz entschieden (z.B. BAGE 59, 371, 374 = AP, aaO; BAGE 60, 48, 53 = AP Nr. 10 zu § 81 ArbGG 1979, zu B I 2b der Gründe).
  • BAG, 25.11.1986 - 1 ABR 22/85

    Tarifautonomie: Tariffähigkeit einer Arbeitnehmervereinigung

    Auszug aus BAG, 25.09.1996 - 1 ABR 25/96
    Diese Auslegung entspricht dem erkennbaren Zweck der Vorschrift, der darauf gerichtet ist, unter Beteiligung der zuständigen Verbände und obersten Arbeitsbehörden sowie der betroffenen Vereinigung selbst (BAGE 53, 347, 351 = AP Nr. 36 zu § 2 TVG, zu B I 2 der Gründe) unabhängig von den zufälligen Gegebenheiten des jeweiligen Ausgangsverfahrens ein Höchstmaß an Klarheit über die Befugnis zur tariflichen Normsetzung herbeizuführen.
  • LAG Hamburg, 13.12.1995 - 8 TaBV 8/95

    Betriebsvereinbarung; Änderung; Tarifvertrag; Anerkennungstarifvertrag;

    Auszug aus BAG, 25.09.1996 - 1 ABR 25/96
    Auf die Rechtsbeschwerde des Betriebsrats der Niederlassung Hamburg der I... In-... GmbH wird der Beschluß des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 13. Dezember 1995 - 8 TaBV 8/95 - aufgehoben.
  • BAG, 21.09.2016 - 10 ABR 33/15

    Wirksamkeit einer Allgemeinverbindlicherklärung

    § 97 Abs. 5 Satz 1 ArbGG gilt ohne Rücksicht auf Verfahrensart und Gegenstand des Verfahrens (BAG 25. September 1996 - 1 ABR 25/96 - zu B III 1 b der Gründe) .
  • BAG, 21.09.2016 - 10 ABR 48/15

    Wirksamkeit einer Allgemeinverbindlicherklärung

    § 97 Abs. 5 Satz 1 ArbGG gilt ohne Rücksicht auf Verfahrensart und Gegenstand des Verfahrens (BAG 25. September 1996 - 1 ABR 25/96 - zu B III 1 b der Gründe) .
  • BAG, 08.06.2004 - 1 ABR 4/03

    Einigungsstelle zu Regelungen zum Gesundheitsschutz

    Die Beteiligung hat das Gericht von Amts wegen auch noch in der Rechtsbeschwerdeinstanz zu ermitteln (BAG 10. Dezember 2002 - 1 ABR 27/01 - aaO mwN; 25. September 1996 - 1 ABR 25/96 - AP ArbGG 1979 § 97 Nr. 4 = EzA ArbGG 1979 § 97 Nr. 2).
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